Institutionen im Gesundheitswesen

BZgA: ein halbes Jahrhundert Prävention und gesundheitliche Aufklärung

September 2018

Seit über 50 Jahren leistet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitlichen Aufklärung in Deutschland. Mit qualitätsgesicherten, wissenschaftlich fundierten und zielgruppengerecht aufbereiteten Gesundheitsinformationen stärkt sie die Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt sie dabei, einen gesunden Lebensstil zu entwickeln.

Die langjährige Präventionsarbeit der BZgA hat sich in einem breiten Themenspektrum bewährt: Aufklärungs- und Beratungsangebote umfassen beispielsweise die Prävention von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Sucht, Sexualaufklärung und Familienplanung, Organ- und Gewebespende oder Diabetes. Mehr Informationen finden Sie hier.

Präventionsgesetz schafft neue Aufgaben

Im Rahmen des am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurden der BZgA neue zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Dazu gehört die Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz, deren Aufgabe es ist, die Mitglieder der Präventionskonferenz bei der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie zu unterstützen.

Außenansicht der Bundeszentrale für geundheitliche Aufklärung

Das Haus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln

Außerdem unterstützt die BZgA mit ihrem Fachwissen seit 2016 die gesetzlichen Krankenkassen bei der Präventionsarbeit und der Qualitätsentwicklung in Lebenswelten. Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes setzt sie hierzu gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen um. Das Bündnis fördert dabei kassenartübergreifend u. a. den Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen in Lebenswelten, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation.

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