GKV-Finanzen

Morbi-RSA – weitere Gutachten beauftragt

September 2017

Seit 2009 erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Aufwendungen auf der Grundlage des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Für jede versicherte Person erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die sich unter anderem am Krankheitszustand der Person orientieren. Jedoch wird der Ausgleichsmechanismus innerhalb der 112 am Morbi-RSA teilnehmenden Krankenkassen, der Kassenartenverbände und der Politik hinsichtlich Finanzwirkung, Zielgenauigkeit und Manipulationsanfälligkeit kontrovers diskutiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte vor diesem Hintergrund bereits im Dezember 2016 beim Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ein Sondergutachten zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs auf Basis aller bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche in Auftrag gegeben. Ende Juni 2017 wurde der Beirat nun mit einem weiteren Gutachten beauftragt. Während das bis zum 30. September 2017 vorzulegende Sondergutachten dem Beirat ein umfassendes Update des ersten Evaluationsberichts aus dem Jahr 2009 abverlangt, das zusätzlich die Wirkungen der relevanten Vorschläge zur Änderung des Ausgleichsverfahrens empirisch abschätzen soll, fokussiert sich das neu beauftragte Gutachten auf regionale Aspekte: Es soll – möglichst unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Evaluationsberichts 2017 – speziell die Wirkungen der regionalen Kostenunterschiede im Risikostrukturausgleich untersuchen. Für dieses „Regionalgutachten“ gibt das Ministerium dem Beirat Zeit bis zum 30. April 2018. Für die Erstellung beider Gutachten wurde der aus sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende Beirat um den niederländischen RSA-Experten Professor Dr. Wynand van de Ven und den Wettbewerbsökonomen Professor Dr. Achim Wambach erweitert.

Aufeinandergestapelte Münzen

Zuweisungen werden evaluiert

Parallel zur Gutachtenerstellung des Wissenschaftlichen Beirats sind für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA noch zwei weitere wissenschaftliche Gutachten zu erstellen. Dabei geht es um die Zuweisungen des Gesundheitsfonds zur Deckung der Ausgaben für Krankengeld sowie für Auslandsversicherte. Konkret hat der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz das Bundesversicherungsamt (BVA) verpflichtet, zwei Folgegutachten in Auftrag zu geben. Mit diesen sollen die bereits 2016 vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg‐Essen entworfenen Modelle für eine zielgerichtetere Ermittlung der Zuweisungen für Krankengeld sowie für Auslandsversicherte auf Basis neu zu erhebender Daten empirisch überprüft und zur Umsetzungsreife weiterentwickelt werden. Die hierfür erforderlichen Daten sind sowohl von den Krankenkassen als auch vom GKV-Spitzenverband, Abteilung DVKA, zu erheben und bis zum 15. April 2019 an das BVA zu übermitteln. Das BVA wird die Aufträge für die beiden Gutachten noch in diesem Herbst vergeben; sie sollen bis Ende 2019 erstellt werden.

Von den Ergebnissen der Gutachten erhoffen sich der Gesetzgeber und das Bundesgesundheitsministerium weitere Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA genutzt werden können.

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