Zuweisungen werden evaluiert
Parallel zur Gutachtenerstellung des Wissenschaftlichen Beirats sind für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA noch zwei weitere wissenschaftliche Gutachten zu erstellen. Dabei geht es um die Zuweisungen des Gesundheitsfonds zur Deckung der Ausgaben für Krankengeld sowie für Auslandsversicherte. Konkret hat der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz das Bundesversicherungsamt (BVA) verpflichtet, zwei Folgegutachten in Auftrag zu geben. Mit diesen sollen die bereits 2016 vom Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg‐Essen entworfenen Modelle für eine zielgerichtetere Ermittlung der Zuweisungen für Krankengeld sowie für Auslandsversicherte auf Basis neu zu erhebender Daten empirisch überprüft und zur Umsetzungsreife weiterentwickelt werden. Die hierfür erforderlichen Daten sind sowohl von den Krankenkassen als auch vom GKV-Spitzenverband, Abteilung DVKA, zu erheben und bis zum 15. April 2019 an das BVA zu übermitteln. Das BVA wird die Aufträge für die beiden Gutachten noch in diesem Herbst vergeben; sie sollen bis Ende 2019 erstellt werden.
Von den Ergebnissen der Gutachten erhoffen sich der Gesetzgeber und das Bundesgesundheitsministerium weitere Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA genutzt werden können.