GKV-Position
Verbandmittel: Gesetzentwurf löst Probleme nicht
Im Gegensatz zur Arzneimittelversorgung ist die Verbandmittelversorgung deutlich weniger stark geregelt. Insbesondere fehlt eine eindeutige Definition für Verbandmittel, die von den Krankenkassen zu erstatten sind. Derzeit entscheidet in den meisten Fällen allein der Hersteller, ob er sein Produkt als Verbandmittel einstuft und dieses damit erstattungsfähig wird.