GAmSi-Telegramm
Verbandmittel: Viele neue Produkte und steigender Bruttoumsatz
Mit dem Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Definition für Verbandmittel vorgeschlagen, um insbesondere die Verbandmittel zu erfassen, die von den Krankenkassen zu erstatten sind. Neue Produkte, die von dieser Definition nicht umfasst sind, jedoch als Verbandmittel vermarktet werden, sollen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf ihre mögliche Erstattungsfähigkeit bewertet werden.