AIS

Autorenbeitrag von Elisa Beggerow, Dr. Karl Sydow und Dr. Antje Haas

Arzneimittelinformation im digitalen Zeitalter

GKV-Spitzenverband wird konkret

Juni 2018

Seit Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahre 2011 beurteilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die darin systematisch aufgearbeiteten Informationen zu neuen Arzneimitteln sind nicht nur Grundlage der Preisfindung für die nachfolgenden Erstattungsbetragsverhandlungen, sondern auch wertvolle, industrieunabhängige, transparente und neutrale Informationen zum patientenrelevanten Nutzen und Zusatznutzen neuer Arzneimittel.

Aufgrund der Fülle an Details und Informationen aus den G-BA-Beschlüssen macht ihr mittlerweile riesiger Umfang jedoch eine schnelle Information für die Ärzteschaft nahezu unmöglich. Zudem ist die verrechtlichte Sprache für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die im Praxisalltag gegebenenfalls innerhalb weniger Minuten eine Therapieentscheidung treffen müssen, unpraktikabel.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nutzen elektronische Programme zur Organisation Ihres Praxisalltags, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) genannt werden. Aktuelle Preis- und Produktinformationen zu über 80.000 Arzneimitteln können die Ärztinnen und Ärzte dort einsehen und unterstützen sie schon heute beim Verordnungsprozess.

Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz von Mai 2017 wurden die Grundlagen für die Weiterentwicklung dieser Praxissoftware geschaffen. In Zukunft wird es durch ein Informationssystem ergänzt werden, das die Ergebnisse der G-BA-Beschlüsse zu neuen Arzneimitteln situationsadäquat und nutzerorientiert als Grundlage für eine adäquate Therapie bei Patientinnen und Patienten ankommen lässt. Ärztinnen und Ärzte haben den Stellenwert eines neuen Arzneimittels bei der Therapieentscheidung bereits gegenwärtig zu berücksichtigen, können sich dabei jedoch noch nicht adäquat durch aufbereitete Informationen der G-BA-Beschlüsse in ihrem Wissensstand vergewissern.

In der nachfolgenden Simulation der neuen Arztsoftware veranschaulicht der GKV-Spitzenverband seine Vorstellungen zu einem solchen Arztinformationssystem (AIS). Dabei galt es folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Es handelt sich um Informationen für die Ärzteschaft, die keine Einschränkung ihrer Therapiefreiheit bedeuten.
  • Unseres Erachtens muss es eine adressaten- und situationsgerechte Darstellung der Informationen aus den G-BA-Beschlüssen geben.
  • Erst durch eine Hierarchisierung der Informationen in der Praxissoftware wird ein Arztinformationssystem alltagstauglich. Würden alle Informationen des G-BA-Beschlusses ohne Priorisierung oder Ordnung auf den Bildschirmen der Ärzte erscheinen, könnte niemand das geplante Arztinformationssystem als Informationssystem betrachten.
  • Dabei müssen unseres Erachtens Informationsebenen unterschieden werden, die der behandelnde Arzt obligatorisch zur Kenntnis nehmen muss und solche, die ihm fakultativ für weitergehende Recherche zur Verfügung stehen. Durch einfach optische Effekte und Hervorhebungen werden die Informationen der G-BA-Beschlüsse anwenderfreundlich für den Arzt oder die Ärztin dargestellt.
  • Dies ist der Schlüssel sowohl zur Reduktion der Komplexität innerhalb eines Beschlusses ohne Informationsverlust als auch zur praxistauglichen Anzeige in der Verordnungssoftware der Ärzteschaft.

AIS-Simulation

Durch einfaches Klicken mit Ihrer Maus in der Simulation werden Sie durch das Verordnungsbeispiel geleitet. Angenommen Sie sind bereits ausreichend über das zu verordnende Arzneimittel informiert oder es handelt sich um eine Folgeverordnung, haben Sie mit nur zwei Klicks mehr die Patientenhistorie um wertvolle Informationen aus dem G-BA-Beschluss ergänzt und ihre Dokumentation maßgeblich vereinfacht. Probieren Sie es aus!

Präsentation der neuen Arztsoftware

Über die Autorinnen und den Autoren

Elisa Beggerow

Elisa Beggerow, eine der Autorinnen des Beitrags

Elisa Beggerow ist Fachreferentin im Referat AMNOG EBV der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband in Berlin.

Dr. Karl Sydow

Dr. Karl Sydow, einer der Autoren des Beitrags

Dr. Karl Sydow ist Fachreferent im Referat Arzneimittel der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband in Berlin.

Dr. Antje Haas

Dr. Antje Haas, eine der Autorinnen des Beitrags

Dr. Antje Haas ist Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband in Berlin.

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