Heilmittel

Neuer Bereich „Ernährungstherapie“

Dezember 2017

Der Gemeinsame Bundesauschuss hat am 16. März 2017 beschlossen, die Heilmittelversorgung (Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Podologie) um den Bereich „Ernährungstherapie“ zu erweitern. Die neue Leistung kann ab dem 1. Januar 2018 verordnet werden, ist jedoch auf zwei Indikationen im Gebiet der seltenen Erkrankungen beschränkt.

Beim ersten Indikationsgebiet „Mukoviszidose“ (Cystische Fibrose) ist die Ernährungstherapie eine wesentliche Säule der Behandlung, ohne die gesundheitliche Schädigungen und eine verminderte Lebenserwartung unvermeidbar wären. Mukoviszidose beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Ziel der Ernährungstherapie ist es hier also, vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden.

Beim zweiten Indikationsgebiet handelt es sich um seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen, bei denen eine Diät alternativlose Behandlung ist, da sonst Tod oder schwere Behinderung drohen. Die seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind eine heterogene Gruppe aus angeborenen Enzymdefekten des Eiweiß-, Fett- und Energie- oder Kohlenhydratstoffwechsels. Ein Beispiel ist die Phenylketonurie, bei der die Betroffenen die Aminosäure Phenylalanin nicht abbauen können und die unbehandelt zu einer schweren geistigen Entwicklungsstörung führen kann. Ziel der Ernährungstherapie ist es hier, durch diätetische Maßnahmen den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen.

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Ernährungstherapie vergrößert Versorgungsangebot

Es wird geschätzt, dass in Deutschland ca. 23.000 Betroffene leben, die aktuell üblicherweise in spezialisierten Zentren (z. B. Hochschulambulanzen) mit Ernährungstherapie versorgt werden. Die mit der Zentrumsversorgung verbundenen teils langen Anfahrtswege für Patientinnen und Patienten und die relativ geringe Dichte an Versorgungsmöglichkeiten für Erwachsene mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen bzw. Mukoviszidose haben den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu veranlasst, das Versorgungsangebot mit Ernährungstherapie zu verbreitern und als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren. Die Verordnung erfolgt vorwiegend durch auf die jeweilige Erkrankung spezialisierte Ärztinnen und Ärzte. Sie kann in Ausnahmefällen aber auch einmal von nicht spezialisierten Haus- oder Fachärztinnen bzw. -ärzten ausgestellt werden. Erbracht wird Ernährungstherapie laut Zulassungsempfehlung von besonders qualifizierten „DiätassistentInnen, Diplom-OectotrophologInnen und ErnährungswissenschaftlerInnen, die umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung der Erkrankungsbilder vorweisen können“.

Rahmenempfehlungen ermöglichen Verordnung

Der GKV-Spitzenverband hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den ernährungstherapeutischen Berufsverbänden erfolgreich Gespräche über Rahmenempfehlungen zur Durchführung der Therapie sowie den Zulassungsbedingungen geführt. Die Rahmenempfehlungen beschreiben neben den Bedingungen für das Erbringen der Leistung auch die Inhalte der einzelnen ernährungstherapeutischen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den ernährungstherapeutischen Berufsverbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. In den Zulassungsempfehlungen sind die räumlichen und sächlichen Anforderungen an eine ernährungstherapeutische Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer definiert worden. Damit sind die wesentlichen Grundlagen dafür geschaffen worden, dass der neue Heilmittelbereich pünktlich am 1. Januar 2018 starten kann.

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