Ambulante Versorgung

Hilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ überarbeitet

September 2017

Im April 2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes: Versicherte sollen in diesem Bereich besser versorgt werden. In der März-Ausgabe von 90 Prozent wurde bereits umfangreich darüber berichtet. Als eine zentrale Maßnahme wurde dabei benannt, dass der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 systematisch auf Aktualität hin überprüfen und soweit erforderlich fortschreiben muss. Für einige Produktgruppen ist dies bereits erfolgt, so z. B. für die Produktgruppe 15. Sie listet „Inkontinenzhilfen“ auf – also Hilfsmittel, die bei mangelhafter Qualität zu einer emotionalen Belastung werden.

Höhere Qualitätsanforderungen an Hilfsmittel

Als Folge der im vergangenen Jahr durchgeführten Fortschreibung der Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses hat der GKV-Spitzenverband ca. 1.500 aufsaugende Inkontinenzprodukte (Vorlagen und Inkontinenzhosen bzw. „Windeln“) aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen. Im Rahmen der Fortschreibung sind deutlich höhere Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzprodukte im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt worden. Die Hersteller hatten Gelegenheit, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Bekanntmachung der Fortschreibung nachzuweisen, dass ihre bereits gelisteten Produkte die neuen Anforderungen erfüllen. Mehrere hundert Produkte wurden daraufhin in die neuen Produktarten für Vorlagen und Inkontinenzhosen umgruppiert. Produkte, für die dieser Nachweis nicht geführt wurde, sind dagegen jetzt aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen worden. Zurzeit sind etwa 850 Inkontinenz-Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an offenen Anträgen, die zurzeit noch bearbeitet werden.

Ein Patient wird mit einer Inkontinenzvorlage versorgt

Durch die Aktualisierung der Produktgruppe wurde die Qualitätssicherung für Inkontinenzhilfen erhöht – und damit die Patientenversorgung weiter verbessert.

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