Ambulante Versorgung
Hilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ überarbeitet
Im April 2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes: Versicherte sollen in diesem Bereich besser versorgt werden. In der März-Ausgabe von 90 Prozent wurde bereits umfangreich darüber berichtet. Als eine zentrale Maßnahme wurde dabei benannt, dass der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 systematisch auf Aktualität hin überprüfen und soweit erforderlich fortschreiben muss. Für einige Produktgruppen ist dies bereits erfolgt, so z. B. für die Produktgruppe 15. Sie listet „Inkontinenzhilfen“ auf – also Hilfsmittel, die bei mangelhafter Qualität zu einer emotionalen Belastung werden.