Zusatzbeitrag

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz unter theoretischer Festlegung

Juni 2016

Es war die offensichtlichste Auswirkung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung: Zum 1. Januar 2015 wurden in Deutschland flächendeckend kassenindividuelle Zusatzbeiträge eingeführt. Ziel des einkommensabhängigen Beitrags: mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und mehr Transparenz für die Versicherten.

Bevor der erste Zusatzbeitrag tatsächlich erhoben wurde, gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Oktober 2014 den theoretischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Folgejahr bekannt. Für diesen hatte der Schätzerkreis die rechnerische Basis festgelegt. Nach der Bekanntgabe ihrer Zusatzbeitragssätze für 2015 lagen nur wenige Kassen über dem vom BMG festgelegten theoretischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent.

Tatsächlich lag der reale durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, für den die Krankenkassen die Beiträge erhielten, im Jahr 2015 bei 0,83 Prozent (vgl. Abbildung).

Entwicklung des realen und theoretischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2015 bis 2016

Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für 2016: Der theoretische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom BMG auf Basis der Prognose des Schätzerkreises auf 1,1 Prozent festgelegt, der reale durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 1,08 Prozent.

Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte theoretische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist also ein wichtiger Hinweis für die Entwicklung der Zusatzbeitragssätze im jeweiligen Folgejahr; er kann jedoch insbesondere die kassenindividuelle Entwicklung des Zusatzbeitragssatzes nicht vorwegnehmen.

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