Krankenhaus

Länder blockieren Gesetz für mehr Transparenz über Qualität in der Versorgung

Dezember 2023

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz sollen Hilfesuchende zukünftig bundesweit in einem Verzeichnis einsehen können, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringt und laienverständliche Hinweise über die Qualität der Versorgung des jeweiligen Krankenhauses erhalten. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Länder sehen in den geplanten Regelungen aber einen Eingriff in die eigenen Planungskompetenzen und haben das Gesetz nun blockiert.

Transparenz über das Leistungsangebot und die Qualität der Versorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine informierte, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Entscheidung. Hierzu müssen die Informationen einerseits für Patientinnen und Patienten laienverständlich aufbereitet werden. Andererseits ist auch für Ärztinnen und Ärzte eine bundesweit vergleichende und barrierefreie Darstellung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in Deutschland in ihrer Funktion als Einweisende von hohem Interesse. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTranspG) soll hierfür die Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus werden im Gesetz die geplanten Leistungsgruppen für die Krankenhausreform definiert.

Status Quo: Informationen zur Qualität oft für Laien unverständlich

In den verpflichtenden Qualitätsberichten der Krankenhäuser und der datenbasierten Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind die meisten Daten für eine vergleichende Entscheidungsfindung bereits heute frei zugänglich. Dieser dezentralen und häufig fachlichen Informationsbereitstellung soll nun damit begegnet werden, dass bestehende Datenbestände des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im neuen Transparenzverzeichnis zusammengeführt und laienverständlich aufbereitet werden.

Ein Arzt und ein älterer Mann schauen zusammen auf einen Untersuchungsbildschirm. Der Arzt zeigt etwas.

Mehr Transparenz und stärkerer Qualitätswettbewerb

Der GKV-Spitzenverband unterstützt den Gesetzgeber in dem Ziel, Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Versorgung aufzubereiten. Mit der angestrebten niedrigschwelligen Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs der Krankenhäuser und der Möglichkeit, die Angaben für einen verstärkten Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser untereinander zu nutzen, sind wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Status quo erreichbar. Deshalb befürwortet der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die Nutzung einer möglichst breiten Datenbasis zur Herstellung von Qualitätstransparenz.

Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Im parlamentarischen Verfahren wurden richtigerweise weitere Qualitätsmerkmale (vereinbarte Notfallstufe eines Krankenhauses, aussagekräftige Qualitätssigel und Zertifikate, Erfüllung von Mindestmengen) zur Darstellung im Transparenzverzeichnis aufgenommen.

Auf Einwirken der Länder wurde gleichzeitig die Frist der Erstveröffentlichung der Daten auf den 1. Mai 2024 verschoben. Die Differenzierung des Leistungsumfangs nach Leistungsgruppen wird erst ab dem 1. Oktober 2024 erfolgen. Damit wird die Veröffentlichung der Daten im Transparenzverzeichnis an die in den Ländern stattfindenden Planungen für die Zuordnung der zukünftigen Leistungsgruppen an die Krankenhäuser angepasst. Über fachfremde Änderungsanträge reagierten die Koalitionsfraktionen zudem auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser und nahmen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität in den Krankenhäusern in den Gesetzentwurf auf. Diese hatte der Bundesgesundheitsminister vorab in einem Schreiben an die Länder angekündigt.

Vermittlungsausschuss wurde angerufen

Obwohl das Gesetz nicht der Zustimmung der Länder bedurfte, entschied der Bundesrat mit der Mehrheit von 35 Stimmen das Gesetz zu stoppen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Ziel der Länder ist es offenbar, im Rahmen der Verhandlungen zur Krankenhausreform, mehr Verhandlungsmasse zu haben, um weitere Finanzmittel für Krankenhäuser zu erwirken, die Qualitätsanforderungen zur Planung der Leistungsgruppen zu schwächen und weitere Ausnahmetatbestände zu definieren.

Ein Transparenzverzeichnis mit hoher Aussagekraft

Für den GKV-Spitzenverband ist Transparenz über die Qualität der Versorgung ein wesentlicher Gradmesser der Krankenhausreform. Sie stellt einen zentralen Anreiz dafür dar, dass mit der Reform eine Verbesserung der stationären Versorgung erreicht wird. Bedarfsgerechte Strukturen sollten somit nicht nur an quantitativen, sondern auch an qualitativen Endpunkten messbar sein. Daher ist es wichtig, dass das Transparenzverzeichnis eine hohe Aussagekraft entwickelt. (rba)

Bleiben Sie auf dem Laufenden