Pflege

Neue Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege

Juni 2023

Seit September 2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre in der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tariflich zu entlohnen. Zur Umsetzung dieser Regelungen hat der GKV-Spitzenverband die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege eingerichtet.

Ursprung der neuen Geschäftsstelle ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juli 2021. Darin hat der Gesetzgeber festgelegt, dass mit Stichtag 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen oder sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren.

Eine Pflegerin verbindet das Bein einer älteren Patientin im Krankenbett

Geschäftsstelle mit Datenerhebung und –auswertung betraut

Voraussetzung für die Berechnung des regionalen Entgeltniveaus sind die Meldungen der tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen. Diese rund 12.000 Einrichtungen müssen jährlich jeweils bis zum 31. August den Pflegekassen umfassende Informationen zur tariflichen Entlohnung mitteilen. Die neue Geschäftsstelle verantwortet seit diesem Jahr im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Erhebung und Auswertung dieser Daten. Derzeit wird die diesjährige Erhebung, die für den Zeitraum 1. bis 31. August 2023 vorgesehen ist, vorbereitet. Hierfür wird das bisherige Erhebungsverfahrens optimiert, um den Aufwand für die meldenden Pflegeeinrichtungen zu reduzieren und die Datenqualität zu erhöhen.

Neben der jährlichen Erhebung nimmt die Geschäftsstelle auch Beratungsaufgaben für die Landesverbände der Pflegekassen sowie Informationspflichten zu entgeltrelevanten Änderungen von Tarifregelungen wahr. (cst)

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