Dauerhafte Stabilisierung der GKV einleiten – ergänzende Effizienzverbesserungen notwendig
Das Versäumnis der letzten Jahre, notwendige Strukturreformen vorzunehmen, um damit die GKV wirtschaftlicher zu gestalten, darf nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Es ist daher angemessen, dass auch auf Seite der Leistungserbringenden Effizienzverbesserungen vorgenommen werden sollen, z. B. die Streichung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten vertragsärztlichen Vergütung für die Behandlung von Neupatientinnen und ‑patienten. Diesen zusätzlichen Geldern für Ärztinnen und Ärzten steht kein erkennbarer patientenrelevanter Mehrwert gegenüber. Ebenfalls sinnvoll sind die vorgesehenen Regelungen zur Ausgabenbegrenzung in der Arzneimittelversorgung.
Allerdings sind die bisher geplanten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichend. Die umfassende ökonomische Krisensituation erfordert durchgreifende Maßnahmen auch bei Leistungserbringenden, die teilweise auch in den Pandemiejahren Einnahmensteigerungen verzeichneten. Nicht zu rechtfertigen ist, dass für die Finanzierung von unwirtschaftlichen und ineffizienten Strukturen zusätzliche Beitragsmittel aufgebracht werden müssen. Für eine angemessene Lastenverteilung sind die Regelungen um wirksame Ausgabenbegrenzungen zu erweitern.
Verfehlter und risikobehafteter Zugriff auf die Finanzreserven
Der vorgesehene massive Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung ist verfehlt. Aus dem Zugriff auf die Finanzreserven und der Absenkung der Obergrenze folgen erhebliche Risiken für die Krankenkassen und mittelbar Haftungsrisiken für die GKV-Gemeinschaft. Damit werden den Krankenkassen Mittel entzogen, mit denen sie sonst auf kurzfristige Sonderbelastungen wie z. B. auf unvorhergesehene Entwicklungen aufgrund von Pandemie, Inflation oder Umlagen für Haftungsfälle reagieren und eine umgehende Anhebung des Zusatzbeitragssatzes so unter Umständen vermeiden.
Es liegt nun am Bundestag, die notwendigen Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen, um eine nachhaltige Finanzierungslösung für die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen.
Die am 31. August 2022 vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes verabschiedete Resolution „Entlasten statt Belasten - Finanzierungslücke ohne Beitragsanhebung schließen" ist hier nachzulesen. (mag)