Qualifizierte Einrichtungen werden gesucht
Aufgabe des GKV-Spitzenverbands ist es, mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen direkt mit den Leistungserbringenden einen Vertrag zur bundeseinheitlichen Durchführung des Modellvorhabens zu verhandeln und abzuschließen.
Auf Seiten der Leistungserbringenden sind grundsätzlich alle Krankenhäuser teilnahmeberechtigt, die über Zentren für seltene oder onkologische Erkrankungen gemäß der G-BA-Zentrumsregelungen verfügen, sowie weitere stationäre Onkologische Zentren, die in etablierten Netzwerkstrukturen organisiert sind. Welche von diesen konkret für eine Teilnahme zuerst an den Vertragsverhandlungen und später am Modellvorhaben in Frage kommen, wird in einem vorgelagerten Schritt durch den GKV-Spitzenverband geprüft und per Verwaltungsakt entschieden. Die maßgeblichen Prüfungskriterien hat der GKV-Spitzenverband dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konkretisiert und im Dezember 2021 auf seiner Homepage veröffentlicht.
Verhandlungen sollen zeitnah beginnen
Bis zum 31. Januar 2022 konnten von interessierten Leistungserbringenden Anträge für die Teilnahme an den Vertragsverhandlungen gestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Anträge sollen diese Verhandlungen im 1. Quartal 2022 beginnen. Ziel der Gespräche und entscheidend für den Erfolg des Modellvorhabens in der Versorgung ist die Sicherstellung eines qualitätsgesicherten, interdisziplinären und multiprofessionellen Versorgungsangebots für die GKV-Versicherten. (ros)