Ambulante Leistungen

Systemische Therapie: neues Psychotherapie-Verfahren für Erwachsene

August 2020

Seit dem 1. Juli 2020 ist die Abrechnung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapie-Verfahren für Erwachsene möglich. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die Höhe der Vergütung für das neue Psychotherapie-Verfahren festgelegt, bei der auch Mehrpersonensettings zum Einsatz kommen können.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen ist seit Januar 2020 in Kraft. Zum 1. Juli 2020 wurde nun die Abbildung der Systemischen Therapie im einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen bildet, beschlossen. Die Qualifikationsanforderungen für die Erbringung der neuen Leistung wurden bereits im Vorfeld in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Die Systemische Therapie kann also nun von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zulasten der GKV abgerechnet werden.

Gespräch mit mehreren Personen

Mehrpersonensettings als Teil der Therapie

Die Systemische Therapie bezieht bei der Bearbeitung der psychischen Störung auch den sozialen Kontext der Patientin oder des Patienten ein und geht insbesondere auf die Interaktionen im persönlichen Umfeld der Patientin oder des Patienten ein. Als spezifische Anwendungsform in der Systemischen Therapie wurde das Mehrpersonensetting neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Bei der Systemischen Therapie kann es sinnvoll sein, auch Personen mit regelmäßigen Kontakt aus dem weiteren Umfeld einzubeziehen, sofern ein Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Störung bestehen könnte. Das Mehrpersonensetting strebt dabei nicht vorrangig eine Änderung des Systems an; vielmehr soll die Patientin oder der Patient befähigt werden, aufgrund seiner Eigenkompetenz die Interaktionen des Systems richtig zu bewerten. (jen)

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