Serie: Qualitätssicherung bei Hebammen
Qualitätsprüfung von Hebammenleistungen durch den GKV-Spitzenverband - Teil 2: Welche Voraussetzungen mussten geschaffen werden?
Der GKV-Spitzenverband prüft die Umsetzung der Qualitätssicherungsanforderungen an freiberufliche Hebammen. Gemeinsam hatten sich Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband im September 2015 auf das Verfahren hierzu und auf die von den einzelnen Hebammen vorzulegenden Unterlagen verständigt.