In Zukunft wird die Validität der Daten eine noch größere Rolle spielen, denn in Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) werden neue QS-Verfahren eingeführt, die spürbare Konsequenzen für die Krankenhäuser haben können: Kennzahlen, die zukünftig zur Krankenhausplanung oder für Zu- und Abschläge genutzt werden sollen, werden auf den Qualitätsdaten der esQS beruhen. Die korrekte und vollzählige Dokumentation wird daher eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Wirksamkeit dieser Verfahren sein.
Wie verlässlich sind die Daten der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern?
2016 wurde ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Gutachten zur Bewertung des bestehenden Datenvalidierungsverfahrens veröffentlicht. Analysen der Jahre 2012 bis 2014 ergaben deutlichen Verbesserungsbedarf insbesondere für Daten, die in die Berechnung unerwünschter oder erwünschter Qualitätsergebnisse eingehen. So wurde festgestellt, dass Dokumentationsfehler die Qualitätsergebnisse maßgeblich beeinflussen: Bis zu einem Drittel von relevanten Komplikationen nach operativen Eingriffen wurden nicht für die Qualitätssicherung dokumentiert.
Richtlinie und Datenvalidierungsverfahren werden weiterentwickelt
Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde die Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen zum Datenvalidierungsverfahren den neuen Anforderungen aus dem KHSG entsprechend weiterzuentwickeln, sehr deutlich. Im Ergebnis konnte so beim G-BA eine Änderung der Richtlinie erreicht werden. Hierbei sollen insbesondere die Durchführung von gezielten Prüfungen durch die beauftragten Stellen bei bestimmten Auffälligkeiten wie etwa solchen, die in mehreren Jahren aufgetreten sind, Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und ein standortbezogenes Berichtswesen eingeführt werden.
Durchführung von gezielten Prüfungen
Die vom GKV-Spitzenverband neu eingebrachten Regelungsvorschläge sollen dazu führen, dass es nicht nur wie bisher im Stichprobenverfahren dem Zufall überlassen bleibt, ob und welche Daten geprüft werden, sondern dass unter ganz bestimmten Bedingungen - also anlassbezogen - zukünftig zielgerichtet geprüft werden muss.
Um die Einheitlichkeit des Verfahrens und damit auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Krankenhäuser bezüglich ihrer Dokumentationsqualität zu gewährleisten, soll das IQTIG beauftragt werden, Kriterien und Kategorien festzulegen, die definieren, was als relevante und wiederholte Auffälligkeiten gelten kann und was als erheblicher Dokumentationsmangel einzuschätzen ist. Ein Krankenhaus mit wiederholten oder relevanten Dokumentationsmängeln soll immer im Folgejahr einer erneuten Prüfung unterzogen werden, um verfolgen zu können, ob bereits erfolgreich Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Prüfungen durch den MDK
Die zweite wesentliche Neuerung soll darin bestehen, dass zukünftig auch der MDK mit Prüfungen zur Dokumentationsqualität beauftragt werden kann. Dies wird durch die neuen Gesetzesvorgaben ermöglicht:
- Das Krankenhausstrukturgesetz eröffnet die Möglichkeit, den MDK in Richtlinien des G-BA mit der Kontrolle der Richtigkeit der Krankenhaus-Dokumentation im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung zu beauftragen. Das KHSG sieht vor, dass MDK-Kontrollen durch Anhaltspunkte begründet sein müssen.
- Im Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zu den fachfremden Änderungsanträgen wird klargestellt, dass neben Prüfungen aufgrund der zu definierenden Anhaltspunkte auch Stichprobenprüfungen durch den MDK zur Validierung der Qualitätssicherungsdaten möglich sind.
Auf der Grundlage dieser beiden Gesetze soll der MDK zukünftig immer dann verpflichtend als Prüfer von QS-Daten zum Einsatz kommen, wenn für die Prüfer der Landesebene oder des IQTIG aus Gründen des Datenschutzes im betroffenen Bundesland keine direkte Einsichtsmöglichkeit in die originären Patientenakten besteht. In diesen Fällen wurden bisher die notwendigen Informationen aus der Patientenakte den Prüfern durch eine Person des Krankenhauses mitgeteilt. Die neue Regelung ermöglicht, dass Prüfungen so neutral und unbeeinflusst wie möglich durchgeführt werden.
Das standortbezogene Berichtswesen
Die Ergebnisse des Datenvalidierungsverfahrens sollen zukünftig auf den Krankenhausstandort bezogen im Qualitätsbericht veröffentlicht werden. Damit erhalten die Nutzerinnen und Nutzer des Berichts die notwendigen Informationen, um die Ergebnisse eines Krankenhauses und deren Aussagekraft bewerten zu können.
Mit diesen wichtigen Änderungen soll eine verlässliche Datenbasis hergestellt werden, sodass die Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser, wie im KHSG vorgesehen, uneingeschränkt für eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung genutzt werden können.