Ambulante Versorgung

Honorare für niedergelassene Ärzte steigen

September 2017

Jedes Jahr im Sommer verhandelt der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Am 19. September 2017 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Abgesandte der KBV und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, über die Weiterentwicklung der Vergütung im ambulanten Sektor im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro.

Diese Summe gliedert sich folgendermaßen auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet.
  • Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro.

Nach der Entscheidung auf Bundesebene werden in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen geführt.

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